
Informationen für die Forstpraxis
Handlungsempfehlungen
Ein Ziel von FraxForFuture ist die Erstellung differenzierter und harmonisierter Handlungsempfehlungen für den forstlichen Umgang mit geschädigten Eschen und Eschenbeständen in Deutschland.
Aktuell gibt es bereits für einzelne Bundesländer und ihren Staatswald solche Praxis- oder Handlungsempfehlungen; für Baden-Württemberg herausgegeben von ForstBW [1] sowie für die Länder Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein herausgegeben von der NW-FVA [2]. Auch für andere Regionen Deutschlands sind diese Empfehlungen anwendbar und besitzen Gültigkeit. Sobald FraxForFuture neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen hat, wird es Anpassungen oder Differenzierungen geben.
In dieser kurzen Darstellung werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:
- Die Baumvitalität ist das wichtigste Kriterium bei der Auslese. Es ist nicht sinnvoll, Zukunftsbäume bei Eschen auszuwählen.
- Gesunde oder nahezu gesunde und augenscheinlich widerstandsfähigere Eschen sollten erhalten bzw. begünstigt und nicht gefällt werden.
- Von der Pflanzung, Samenernte und Aussaat derzeitigen Eschenmaterials wird abgeraten. Es ist sinnvoller, Alternativbaumarten den Vorzug zu geben.
- Der Rückschnitt befallener Pflanzenteile bis in das gesunde Holz hinein ist nicht sinnvoll, weil dieser das Befallsgeschehen nicht beeinflusst.
- Naturverjüngung, die sich unter hohem Infektionsdruck etabliert hat, kann genutzt werden. Diese Pflanzen stellen möglicherweise einen Genpool mit weniger anfälligen Eschen dar.
- Jungbestandspflege: In erkrankte Eschenbestände mit geringem Schadensfortschritt sollte bis zum Erreichen von Oberhöhen von ca. 9 m kaum eingegriffen werden, um die bei Dichtschluss ablaufende natürliche Differenzierung und Astreinigung nicht zu unterbrechen.
- Erst- und Folgedurchforstungen: Durchforstungen sind auch in befallenen Beständen erforderlich.
- Förderung von Misch- und Ersatzbaumarten in Verjüngungen oder bei der Jungbestandspflege ist angezeigt.
Neben der waldbaulichen Betrachtungsebene sollte an Wegen und in Gebieten mit höherem Besucheraufkommen die Verkehrssicherheit oberste Priorität haben.
Stark geschädigte Eschen mit hoher Wertholzqualität können aus betriebswirtschaftlicher Sicht entnommen werden. Zudem wird erwartet, dass vor allem gesündere Bäume einen wichtigen Beitrag zur Neubildung von angepassten Verjüngungen bilden können, die stark geschädigten sind in dieser Hinsicht also entbehrlich.
Insbesondere bei großflächigen Beständen und Beständen mit hohem Eschenanteil müssen zudem Beeinträchtigungen der Ökosystemdienstleistungen des Waldes bedacht werden. Hier sollten Naturschutz und wasserwirtschaftliche Konsequenzen in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Bei zertifizierten Beständen kann es zusätzliche Restriktionen geben.
Als Planungshilfe hat der Landesbetrieb ForstBW einen Entscheidungsbaum veröffentlicht, der als Orientierung dienen kann (siehe Abbildung unten). Auch hier wird ersichtlich, dass die Faktoren "Flächengröße" und "Schädigungsgrad", bei der langfristigen Bewirtschaftung besonders berücksichtigt werden sollten.
Bei einer notwendigen Neubegründung von großflächigen Beständen sollten die üblichen Maßnahmen ergriffen werden: Wenn möglich und vorhanden, ist eine standortsgemäße Naturverjüngung einer Pflanzung vorzuziehen; aufkommende Eschenverjüngung kann bei hohem Infektionsdruck genutzt werden, sollte aber keine Hauptbaumart bilden. Dem Verbleib von relativ vitalen Alteschen auf der Fläche steht nach bisherigem Wissensstand nichts im Wege, vermutlich reduziert sich durch die Verringerung des Streuaufkommens sogar das Sporenaufkommen und somit der Infektionsdruck im Restbestand. In Abhängigkeit von der Verbisssituation sollten außerdem Zäune oder Einzelschutzmaßnahmen genutzt werden.
Quellen
[1] Landesbetrieb ForstBW (Hrsg.), Herausforderung Eschentriebsterben: Waldbauliche Behandlung geschädigter Eschenbestände. 38 Seiten, Stuttgart, März 2018.
[2] Nordwestdeutsche Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (NW-FVA), Abteilung Waldschutz (Hrsg.), Praxis-Information Nr. 4 – Eschentriebsterben. 30 Seiten, Neuauflage August 2016.